Allgemeine Vertragsbestimmungen
des Ferienhauses „Altstadthaus Görlitz“, Hotherstr.27, 02826 Görlitz,
Vermieter: Martina & Andreas Wendler GbR
1. Buchung
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per Email) Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und von Vermieter bestätigt worden ist. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert.
2. Zahlungsmodalitäten
Bei Bestätigung der Buchung hat der Gast am Anreisetag das vollständige Gesamtentgelt für die Ferienwohnung( und ggf. der Garage ) zu begleichen.
3. Rücktritt seitens des Mieters
Der Mieter kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter wirksam. Dieser wird eine Rücktrittspauschale geltend machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird) wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Ankunft 15%, mindestens € 40,-
bis zum 22. Tag vor Ankunft 20%
bis zum 15. Tag vor Ankunft 30%
bis zum 07. Tag vor Ankunft 45%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach vereinbarter Ankunft 90%
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, ist der Gastgeber berechtigt, dem stornierenden Gast einen Schadensausgleich in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis in Rechnung zu stellen.
4. Rücktritt seitens des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn entweder der Mieter Nachbarn und andere Mieter so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mieter gerechtfertigt ist. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter den bezahlten Betrag oder den entsprechenden Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche zu bezahlen.
5. Anreise und Abreise
Unsere Ferienwohnungen werden am Anreisetag um 14.00 Uhr bezogen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Mieter bis 19:00 weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht, i.S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben. Unsere Ferienwohnungen werden am Abreisetag bis 11.00 Uhr übergeben.
6. Sicherheit
Das Ferienhaus „Altstadthaus Görlitz“ ist im historischen Baustil saniert. Aufgrund der Eigenheiten der erhaltenen Holzdecken ergeben sich folgende Sicherheitsvorkehrungen: kein Rauchen im oder am Haus, kein offenes Feuer in den Wohnungen (auch keine Kerzen!) oder im Umkreis von 200 m um das Gebäude, kein Feuerwerk auf dem Grundstück. Schäden werden nach dem Verursacherprinzip ausgeglichen.
7. Übergabe der Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat das der Mieter unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen. Das Haus ist mit einer hochwertigen Schließanlage ausgestattet. Für den Kombischlüssel Wohnung, Garten & Haus wird eine einmalige Kaution in Höhe von 10,- je Wohnung, für Garagenschlüssel 10,-€ erhoben. Bei Abreise wird die Kaution gegen Schlüsselrückgabe erstattet. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, für die Kosten (neuer Schlüssel und/ oder Austausch der Schließanlage) aufzukommen.
8. Gartennutzung
Die Sitzecken des hauseigenen Gartens können von den Mietern des Altstadthauses mit Rücksicht auf andere Hausbewohner und Nachbarn genutzt werden.
9. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mit Sorgfalt zu nutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei eventuellen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Schäden werden nach dem Verursacherprinzip ausgeglichen.
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Der Mieter haftet für die Mitbewohner, dass diese den Verpflichtungen des Vertrages nachkommen.
Verstoßen der Mieter oder die Mitbewohner gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag fristlos und entschädigungslos auflösen.
10. Haustiere
Haustiere sind in unseren Wohnungen nicht erlaubt.
11. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder Sachen.
Der Vermieter haftet nicht für Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem gemieteten Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen. Dazu zählen die Umgebung der Ferienunterkunft, Ortsverhältnisse des Ferienortes, Entfernungsangaben sowie das Geschehen rund um das Objekt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Die An- und Abreise durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
.
12. Gewährleistung/ Schadenersatz
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der durch den Vermieter zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Bei Schäden durch den Mieter gilt das Verursacherprinzip.
13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermieter ist Görlitz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Das Rechtliche
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